Ernährung und Lebensmittel
Speiseeis - Geschichte und Überblick. Geschichte des Speieeises
Bereits 3.000 v. Chr. schätzten die Chinesen das Speiseeis und auch die alten Römer und insbesondere Kaiser Nero schätzen die kalte Köstlichkeit. Die römischen Kaiser liessen sich sogar Gletschereis aus den Alpen per Stafettenlauf liefern. Marco Polo berichtete nach seinen Reisen von 'Eisdielen' und brachte sogar Eisrezepte mit.
Berühmte Persönlichkeiten der Geschichte waren große Fans von Eis bspw. Hippokrates, Katharina von Medici, Charles I von England, Goethe oder Ludwig XIV. Der Sonnenkönig erließ 1673 sogar eine Steuer auf Speiseeis. Bereits 1651 hatte der Sizilianer Procopio Castelli in Paris den ersten Eissalon eröffnet.
Allerdings hatte das Eis der Antike und des Mittelalters mit dem heutigen Speiseeis ausser der Temperatur nicht viel gemeinsam. Es war Schnee oder gefrorenes Wasser, das man mit verschiedenen Aromaten wie Ingwer, Honig oder zerstoßenen Früchten vermischte.
Speiseeis, wie wir es heute kennen, wurde erst um 1530 erfunden, als man künstliche Kühlungsverfahren entwickelte. Diese wurden immer weiter verfeinert bis es Michael Faraday 1873 schließlich gelang, Ammoniak zu verflüssigen. Carl von Lindes erfand schließlich 1876 die Kältemaschine was der industriellen Massenproduktion von Speiseeis zum Durchbruch verhalf.
Die erste Eismaschine wurde 1843 von der amerikanischen Hausfrau Nancy Johnson patentiert. Es war eine handbetriebene Eismaschine, die aus einer Art Butterfass bestand, das von außen durch eine Schicht aus Eis und Salz gekühlt wurde. 1851 kam der Milchhändler Jacob Fussell in Baltimore auf die Idee, überschüssige Milchprodukte als Speiseeis zu verarbeiten. Er errichtete die erste industrielle Eiscrémeproduktion. Russell war damit so erfolgreich, dass er bald Fabrikbetriebe in Boston und New York eröffnete.
In Deutschland entfaltete sich die industrielle Herstellung von Speiseeis erst nach dem Zweiten Weltkrieg voll.
Speiseeis - Definition und Speiseeis-Sorten
Laut der Leitsätze für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse ist Speiseeis:
eine durch einen Gefrierprozeß bei der Herstellung in einen festen oder pastenartigen Zustand, z.B. Softeis, gebrachte Zubereitung, die gefroren in den Verkehr gebracht wird und dazu bestimmt ist, in diesem Zustand verzehrt zu werden; im aufgetauten Zustand verliert Speiseeis seine Form und verändert sein bisheriges Gefüge.
Speiseeis wird insbesondere hergestellt unter Verwendung von Milch, Milcherzeugnissen, Ei, Zuckerarten, Honig, Trinkwasser, Früchten, Butter, Pflanzenfetten, Aromen und färbenden Lebensmitteln. Abhängig von der jeweiligen Speiseeissorte und dem Geschmack werden auch andere Zutaten verwendet.
Speiseeissorten
Nach der deutschen Gesetzgebung werden 9 Speiseeissorten unterschieden:
1. Kremeis, Cremeeis, Eierkremeis, Eiercremeeis
Kremeis, Cremeeis, Eierkremeis, Eiercremeeis enthält mindestens 50 Prozent Milch und auf einen Liter Milch mindestens 270g Vollei oder 90g Eigelb. Es enthält kein zusätzliches Wasser.
2. Fruchteis
In Fruchteis beträgt der Anteil an Frucht mindestens 20 Prozent. Bei Fruchteis aus Zitrusfrüchten, anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von mindestens 2,5 Prozent, berechnet als Zitronensäure, beträgt der Anteil an Frucht mindestens 10 Prozent.
3. Rahmeis, Sahneeis, Fürst Pückler Eis
Rahmeis, Sahneeis, Fürst Pückler Eis enthält mindestens 18 Prozent Milchfett aus der bei der Herstellung verwendeten Sahne (Rahm).
4. Milcheis
Milcheis enthält mindestens 70 Prozent Milch.
5. Eiskrem, Eiscreme
Eiskrem, Eiscreme enthält mindestens 10 Prozent der Milch entstammendes Fett.
6. Fruchteiskrem, Fruchteiscreme
Fruchteiskrem, Fruchteiscreme enthält mindestens 8 Prozent der Milch entstammendes Fett und einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
7. Einfacheiskrem, Einfacheiscreme
Einfacheiskrem, Einfacheiscreme enthält mindestens 3 Prozent der Milch entstammendes Fett.
8. Eis mit Pflanzenfett
Eis mit Pflanzenfett enthält mindestens 3 Prozent pflanzliches Fett und gegebenenfalls einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
9. „(Frucht) -Sorbet“
In „(Frucht)-Sorbet“ beträgt der Anteil an Frucht mindestens 25 Prozent.
Bei Sorbets aus Zitrusfrüchten oder anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von mindestens 2,5 Prozent, berechnet als Zitronensäure, beträgt der Anteil an Frucht mindestens 15 Prozent.
Milch oder Milchbestandteile werden nicht verwendet.
(Quelle: Leitsätze für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse)
