Beruf und Ausbildung

Ausbildung zum Rettungssanitäter

Rettungssanitäter, im Dienst oft auch als RettSan oder RS abgekürzt, sind Menschen, die für den Rettungsdienst ausgebildet sind. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst die Grundlagen der Notfallmedizin sowie Techniken der Rettung schwer verletzter oder erkrankter Personen. Ausgebildete Rettungssanitäter können haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungsdienst werden. Auch Zivildienstleistende, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, Medizinstudenten sowie alle am Rettungsdienst Interessierten können sich zum Rettungssanitäter ausbilden lassen.

In Deutschland ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter durch die „Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977 geregelt. Retungssanitäter ist, im Gegensatz zum Rettungsassistent, kein staatlich anerkanntes Berufsbild. Eine Ausbildung zum Rettungssanitäter ist daher keine Berufsausbildung im herkömmlichen Sinne, sondern „nur“ ein Lehrgang.

Nach den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst dauert eine Ausbildung zum Rettungssanitäter insgesamt 520 Stunden. Diese Ausbildungszeit ist in 4 Abschnitte (Blöcke) unterteilt, die sowohl Theorie- als auch Praxiswissen für den angehenden Rettungssanitäter vermittelt:

Der 1. Block der Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst 160 Stunden und vermittelt theoretische Kenntnisse zu Anatomie und Physiologie, allgemeine Inhalte und Maßnahmen der Notfallmedizin, spezielle Notfallkenntnisse zu wichtigen Fachgebieten (Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie etc.). Außerdem wird während dieses Teils der Ausbildung die Struktur des Rettungsdienstes sowie rechtliche und technische Fragen behandelt. Außerdem werden praktische Übungen zu Notfalltechniken durchgeführt.

Der 2. Block der Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst ebenfalls 160 Stunden. Dies Zeit wird für ein Klinikpraktikum in den Funktionsbereichen Ambulanz, OP, Intensivstation und Anästhesie verwendet. Hier lernen die angehenden Rettungssanitäter praktische Inhalte. Dazu gehören u.a. medizinische Maßnahmen wie Vorbereiten einer Infusion, Assistenz bei der Intubation, Umgang mit Medikamenten, Patientenüberwachung, (klinische) Patientendokumentation etc.

Den 3. Block der Ausbildung zum Rettungssanitäter bilder ein 160 stündiges Praktikum auf einer Rettungswache. Bei diesem Rettungswachenpraktikum gibt es vorgeschriebene Praktikantenschichten auf Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) und Notarztwagen (NAW) oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF). Von den 160 Stunden Praktikum in der Rettungswache sollen möglichst 80 Stunden Ausbildung in einer Rettungswache mit Notarztdienstsein. Das Rettungswachenpraktikum findet in so genannten Lehrrettungswachen statt, in denen Rettungshelfer, Rettungssanitäter und Rettungsassistenten ausgebildet werden.

Der 4. und letzte Block der Ausbildung bildet ein 40-stündiger Abschlusslehrgang mit abschließender Prüfung. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von mindestens 2 Stunden Dauer, einer 20-minütigen mündlichen Prüfung und einer 20-minütigen praktischen Prüfung.

Nach den Vorgaben der „Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ soll zwischen Beginnde der Ausbildung zum Rettungssanitäter und der Abschlussprüfung nicht mehr als 2 Jahre liegen, in Ausnahmefällen kann die Ausbuildungsdauer auch auf 3 Jahre ausgedehnt werden. Wenn ein Teil der Abschlussprüfung nicht bestanden wird, kann dieser Teil einmal nach 6 Monaten wiederholt werden.

Um eine Ausbildung zum Rettungssanitäter beginnen zu können, sind bei den meisten Ausbildungsstätten mindestens folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Vollendetes 18. Lebensjahr (Einige Ausbildungsstätten nehmen Teilnehmer mit dem vollendeten 17. Lebensjahr an)
  • Abgeschlossener Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsaubildung
  • Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Persönliche, körperliche und geistige Eignung für die Tätigkeit im Rettungsdienst

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter wird von Hilfsorganisationen und an privaten Rettungsdienstschulen durchgeführt. In Nordrhein-Westfalen gibt es einen verkürzten Rettungssanitäter-Lehrgang, der auf dem „Rettungshelfer NRW“ aufbaut. Eine auf dem Rettungssanitäter aufbauende Weiterbildung zum Rettungsassistenten ist nach §8 (2) RettAssG möglich.

Ausgebildete Rettungssanitäter finden Beschäftigung in Rettungswachen. Dort werden sie in den verschiedenen Rettungsfahrzeugen eingesetzt oder in organisatorischen Aufgaben in der Rettungsleitstelle eingesetzt. Mit einer Zusatzausbildung können Rettungssanitäter auch in Rettungshubschraubern eingesetzt werden.