Getränke

Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchsaftgetränk

Fruchtsäfte, Fruchtnektare und Fruchtsaftgetränke sind Getränke, die aus Früchten hergestellt sind. Sie unterscheiden sich in ihrem Fruchtanteil, sowie in den gesetzlich erlaubten Zugaben anderer Zusatzstoffe wie bspw. Zucker.

Fruchtsaft

Laut der deutschen Fruchtsaftverordnung muss Fruchtsaft aus 100% Früchten bzw. 100% Fruchtsaftkonzentrat bestehen, dem keine Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder andere Zusätze zugegeben werden dürfen. Fruchtsäfte dürfen bis zu 15gr. pro Liter Zucker zugesetzt werden, ohn dass dies kenntlich gemacht werden muss. Saft aus Zitronen, Limetten, Bergamotten und schwarzen, roten oder weißen Johannisbeeren darf mehr Zucker zugesetzt werden. Dies muss aber deklariert werden. Apfelsaft darf gar nicht gezuckert werden. Besteht der Fruchtsaft aus einer einzelnen Frucht, darf im Namen anstelle der ‚Frucht‘ der Name der Frucht genannt werden, also Apfelsaft, Orangensaft, etc.

Fruchtnektar

Fruchtnektar ist eine Mischung aus Fruchsaft und/oder Fruchtmark, Wasser und Zucker. Der Fruchtanteil beträgt 25-50%. Der Zuckeranteil ist hoch, daher werden auch Früchte die sonst zu sauer sind, zu Fruchtnektar verarbeitet. Der Fruchtanteil im Fruchtnektar muss deklariert werden.

Fruchtsaftgetränk

Der Fruchtanteil bei Fruchtsaftgetränken ist noch niedriger als beim Fruchtnektar. Bei Orangensaft liegt dieser bei 6%, bei Traubensaft und Apfelsaft bei 30%. Der Wasser- und Zuckeranteil ist hoch, der Vitamin- und Mineralstoffgehalt entsprechend gering. Der Furchtanteil muss auch beim Fruchtsaftgetränk deklariert sein.

Gemüsesaft

Gemüsesaft besteht wie Fruchtsaft aus 100% Gemüsesaft. Salz und Gewürze dürfen zugesetzt werden, daher ist es bei Lebensmittelallergien empfehlenswert, die Zutatenliste genau zu lesen.

Gemüsetrunk

Gemüsetrunk enthält 25-40% Gemüseanteil, Salz, Gewürze, Flüssigzucker, usw. dürfen zugesetzt werden.

Limonaden

Der Fruchtgehalt bei Limonaden ist halb so hoch wie bei Fruchtsaftgetränken. Außerdem enthalten sie natürliche Farb- und Aromastoffe. Cola-Getränke werden als ‚coffeinhaltige Limonaden‘ bezeichnet. Auch Tonicwater und Bitter Lemon zählen zu den Limonaden. Sie erhalten ihren bitteren Geschmack durch den Zusatz von Chinin.

Brausen

Brausen enthalten keinen Fruchtanteil. Daher dürfen auf Brauseetiketten keine Früchte abgebildet werden. Brausen bestehen aus Wasser, Zucker und künstlichen Aromastoffen.

Energy-Drinks

Energy-Drinks enthalten neben Wasser, Zucker und Aromastoffen Koffein und Taurin. Taurin ist im menschlichen Körper im Gallensaft sowie in tierischen Lebensmitteln enthalten und unterstützt Herz- und Gehirnfunktionen. Inwieweit sich Taurin in Energy-Drinks positiv auf diese Körperfunktionen auswirkt konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.