Spirituosen
Nach der EU-Spirituosen Verordnung werden Spirituosen definiert als alkoholische Flüssigkeit „die zum menschlichen Verbrauch bestimmt ist, besondere organoleptische Eigenschaften und einen Mindestalkoholgehalt von 15 % vol aufweist“. Eine Ausnahme vom vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt bilden Eierliköre, die auch weniger Alkohol haben dürfen.
Weiterhin erfolgt laut EU-Richtlinie die Gewinnung von Spirituosen „durch Destillation von natürlichen, vergorenen Erzeugnissen (Agraralkohol) mit oder ohne Zusatz von Aromastoffen oder durch Mischen einer Spirituose mit einer oder mehreren anderen Spirituosen, Äthylalkohol und/oder Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs, einem oder mehreren alkoholischen Getränken, einem oder mehreren anderen Getränken.“
Gärung und Destillation von Spirituosen
Wird die Spirituose durch Gärung und anschließender Destillation hergestellt, dann gibt es einen Unterschied bei der Herstellung, je nach dem verwendeten Rohstoffen.
Zuckerhaltige Rohstoffe (Trauben, Obst, Zuckerrohr) können direkt vergoren werden. Dabei werden die Rohstoffe zerkleinert und dadurch der im Rohstoff enthaltene Zucker in der Flüssigkeit (Maische bzw. Most) gelöst. Die Maische wird anschließend durch Zugabe von Hefen vergoren und anschließend destilliert.
Bei stärkehaltigen Rohstoffen (Getreide, Kartoffeln) muss die Stärke zuerst in gärfähigen Zucker umgewandelt werden. Dazu werden die Rohstoffe gekeimt oder ungekeimt zerkleinert und in heissem Wasser eingeweicht. Dabei wandelt sich die Stärke in Zucker um. Die jetzt süße Maische wird durch Zugabe von Hefe vergoren und anschließend destilliert.
Spirituosen nach Rohstoffen
Rohstoff: Wein | Rohstoff: Getreide | Rohstoff: Obst |
Branntweine 37,5% vol
Weinbrand und Brandy 36% vol
Deutscher Weinbrand Tresterbrand und Trester aus Trauben 37,5% vol
| Getreidespirituose 35% vol Getreidebrand nur aus Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Buchweizen
Whisky/Whiskey aus EU-Ländern
Whisky/Whiskey aus Drittländern (Nicht EU)
| Obstbrand 37,5% vol Ausschließlich durch Vergärung und Destillation von frischen, fleischigen Früchten oder des frischen Mostes mit oder ohne Steine.
Beim „…-geist“ werden die Früchte unvergoren in Alkohol eingelegt; es wird dann das Frucht-Alkohol-Gemisch destilliert. Brand aus Apfel- oder Birnenwein 37,5% vol
Obstspirituosen 25% vol Korinthenbrand 37,5% vol Brand aus Obsttrester 37,5% vol
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Rohstoff: Äthylalkohol landwirtschaftl. Ursprungs | Sonstige Rohstoffe | Sonstige Rohstoffe |
Aromatisiert mit Wacholderbeeren
Aromatisiert mit Kümmel 30% vol
Aromatisiert mit Anis 35% vol
Mit Aromen und Aromaextrakten 15% vol
Durch Rektifikations-Filtration
| Rohstoff Zuckerrohr
Das Herabsetzen auf Trinkstärke muss bei Original-Rum im Herkunftsland, bei „Echtem Rum“ in Deutschland geschehen. Enzian 37,5% vol
| Liköre 15% vol, Zuckergehalt mind. 100g/l Herstellung durch Amromatisieren landw. Alkohols und ggf. Zusätze wie Milchproduktem Obst, Wein, natürliche und naturidentische Aromastoffe „…-crème“ 15% vol Mindestzuckergehalt 250g/l. Ausnahme: Crème de Cassis: 400g/l Eierlikör 14% vol Mindestens 140g Eigelb/l sowie 150g Zucker/l. Likör mit Eizusatz: 70g/ Eigelb/l |
* Bezeichnung ist als Beispiel den geographischen Angaben der EU entnommen
Der Alkoholhgehalt in % vol sind Mindestalkoholgehalte lt. EU-Spirituosen-VO. Höhere Alkoholausstattungen sind länderspezifisch zugelassen.