Ernährung und Lebensmittel

Herkunftsbezeichnungen in der EU – Was bedeuten g.U., g.g.A. und g.t.S.?

Herkunftsbezeichnungen in der EU dienen dem Schutz einzelner Lebensmittel und Produkte, die nach einem bestimmten traditionellen Verfahren oder in einer bestimmten Region hergestellt werden, vor Nachahmern. Gleichzeitig schützen die Herkunftsbezeichnungen den Verbraucher vor (schlecht) nachgemachten Lebensmitteln und geben ihm die Gewähr, dass er genau das Produkt bekommt, das er erwartet.

Viele Produkte und Lebensmittel wie Schwarzwälder Schinken, Griechischer Feta, Französischer Champagner, portugiesischer Sherry oder korsisches Lonzu werden nach alten Traditionen hergestellt und sind oft untrennbar mit diesen Herstellungsverfahren oder mit einer bestimmten Region verbunden. Dadurch haben sie einen bestimmten Qualitätsstandard und oft eine weit über die Region reichende Bekanntheit erreicht. Klar, dass viele Nachahmer versuchen, solche berühmten Produkte und Lebensmittel nachzumachen, um sich einen Teil des Umsatzes damit zu sichern.

Um die Nachahmung zu verhindern und damit den echten Herstellern einen Schutz zu bieten, wurden in der EU Herkunftsbezeichnungen eingeführt, die bestimmte Produkte EU-weit unter Schutz stellen und Nachahmerprodukte verbietet bzw. ihnen untersagt, unter gleichem Namen auf den Markt gebracht zu werden. So wird verhindert, dass Produkte minderer Qualität oder Produkte, die nicht aus der Region kommen und mit den selben vorgeschriebenen Herstellungsverfahren produziert werden, auf den Markt kommen. Gleichzeitig geben die Herkunftsbezeichnungen innerhalb der EU dem Verbraucher die Gewissheit, dass er genau das Produkt erwirbt, das er kaufen möchte und keine Kopie. Der Verbraucher kann also in der ganzen EU sicher sein, dass der Schwarzwälder Schinken tatsächlich aus dem Schwarzwald kommt und nach alter Tradition geräuchert wurde, oder dass der Champagner aus der Chamapgne in Frankreich kommt und dort einer traditionellen Flaschengärung unterzogen wurde.

Derzeit gibt es in der EU drei verschiedene Herkunftsbezeichnungen:

 Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Für die Herkunftsbezeichnung Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) muss Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Mit dieser Herkunftsbezeichnung sind bspw. Parmaschinken, griechischer Feta-Käse, Champagner oder San-Daniele-Schinken aus Italien geschützt. Grundlage für die Verwendung des Gemeinschaftszeichens war die Verordnung (EG) Nr. 1898/2006.Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) wird in anderen Sprachen bezeichnet als:

  • Englisch: Protected Designation of Origin (PDO)
  • Französisch; Appellation d’Origine Protégée (AOP)
  • Italienisch: Denominazione d’Origine Protetta (DOP)
  • Spanisch: Denominación de Origen Protegida (DOP)
  • Griechisch: Προστατευόμενη oνομασία Προέλευσης (ΠΟΠ)

 Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)

Für die Herkunftsbezeichnung Geschützte geographische Angabe (g.g.A.) ist es ausreichend, wenn eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand. Mit dieser Herkunftsbezeichnung sind bspw. der Schwarzwälder Schinken oder die mallorquinische Sobrassada geschützt. Maßgeblich geregelt ist die Vergabe des Gemeinschaftszeichens durch die Verordnung (EG) Nr. 628/2008.

Geschützte geographische Angabe (g.g.A.) wird in anderen Sprachen bezeichnet als:

  • Englisch: Protected Geographical Indication (PGI)
  • Französisch: Indication Géographique Protégée (IGP)
  • Italienisch: Indicazione Geografica Protetta (IGP)
  • Spanisch: Indicación Geográfica Protegida (IGP)
  • Griechisch: Προστατευοµενη Γεωγραϕικη Ενδειξη (ΠΓΕ)

 Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Die Herstellungsbezeichnung garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) bezeichnet keine geographische Herkunft, sondern nur eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren des Produkts. Mit dieser Herkunftsbezeichnung sind bspw. Mozzarella oder Serrano-Schinken geschützt. Die Verwendung des Gemeinschaftszeichens wird geregelt nach der Verordnung (EWG) Nr. 1848/1993.

Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) wird in anderen Sprachen bezeichnet als:

  • Englisch: Traditional Speciality Guaranteed (TSG)
  • Französisch: Spécialité Traditionnelle Garantie (STG)
  • Italienisch: Specialità Tradizionale Garantita (STG)
  • Spanisch Especialidad Tradicional Garantizada (ETG)
  • Griechisch Ειδικό Παραδοσιακό Προϊόν Εγγυημένο (ΕΠΠΕ)