Beruf und Ausbildung

BAT-Tabelle, Bundes-Angestelltentarif-Tabelle (BAT)

In der BAT-Tabelle (BAT: Bundes-Angestelltentarif) wurden die Einkommen der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, also in Bund, Ländern und Gemeinden geregelt. Wichtigste Berechnungsgrundlage im Bundesangestelltentarif  war die Vergütungsgruppe und der Ortszuschlag. Daneben sah die BAT-Tabelle noch Zuschüsse für Kinder vor. Der Bundes-Angestelltentarifvertrag wurde zum 01.04.1961 eingeführt und trat am 01.10.2005 (Bund und Gemeinden) bzw. am 01.11.2006 (Länder) außer Kraft, wobei jeweils die Weitergeltung der BAT-Vergütungsordnung vereinbart wurde. In Hessen und Berlin galt der BAT dagegen noch bis zum Jahr 2010. Als Nachfolgertarifverträge des BAT gelten TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst) und TV-L (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder).

Die BAT-Tabelle gab es nach der Wiedervereinigung in zwei Ausführung: die BAT-Tabelle West für die sogenannten alten Bundesländer und die BAT-Tabelle Ost für die sogenannten neuen Bundesländer. Die Gehälter der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst waren nach BAT-O (Bundesangestelltentarif Ost) niedriger als die ihrer Kollegen in den westdeutschen Bundesländern (BAT-W). Dies wurde mit den abweichenden wirtschaftlichen Verhältnisse in West- und Ostdeutschland begründet.

Seit Oktober 2005 gab es keine BAT-Tabelle West und Ost mehr. Der Bundesangestelltentarif BAT wurde durch den TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) und den und TV-L (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) ersetzt. Darin wird nicht mehr zwischen West und Ost unterschieden und es werden auch keine unterschiedliche BAT-Tabellen mehr ausgegeben. Allerdings verdienen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nach dem sogenannten „Anpassungssatz“ weniger. Dieser Anpassungssatz beträgt derzeit 92,5% (Stand Herbst 2005). Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern verdienen also nur 92,5% des Gehaltes ihrer westdeutschen Kollegen. Für Hessen, das aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten ist, galten zunächst weiterhin der BAT. Ab dem 1. Januar 2010 gilt der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H), der sich am TV-L orientiert. Berlin wurde in den 1990er Jahren aus der TdL ausgeschlossen. Dort wurde der TV-L stufenweise bis Januar 2011 eingeführt

Mit dem Inkrafttreten der neuen Vergütungstabelle TVöD wurden alle Zuschläge wie bspw. Orts- oder Sozialzuschläge abgeschafft. Eine Ausnahme bilden lediglich kinderbezogene Zuschläge für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2005 geboren wurden.

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