Die 5 Säulen der Sozialversicherung
Die bundesdeutsche Sozialversicherung ruht auf den 5 Säulen Krankenversicherung. Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Die Sozialversicherungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer und Auszubildende, Studenten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen und für Rentner. (Hinweis: Alle genannten Zahlen und gesetzlichen Vorschriften sind auf dem Stand von 2006; zwischenzeitliche Änderungen an den Zahlen und Beitragssätzen sind also wahrscheinlich).
Krankenversicherung.
Träger der Krankenversicherung sind die einzelnen Krankenkassen. Diese finanzieren sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Diese Beiträge werden bei Arbeitern und Angestellten zur je Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt. Bei Rentnern übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil. Der Beitragssatz der einzelnen Krankenkassen ist unterschiedlich. Alle sozialversicherungspflichtigen Personen sind bis zu einem Bruttoeinkommen von 3.937,50 Euro (2006) im Monat in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Ab einem Einkommen von mehr als 3.937,50 Euro (2006) monatlich können sozialversicherungspflichtige Personen zu einer privaten Krankenkasse wechseln oder sich weiterhin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung wird von der Berufsgenossenschaft getragen. Diese finanziert sich aus den Beiträgen der Arbeitgeber, deren Höhe sich nach dem Gefahrensatz richtet, in den der Betrieb eingestuft ist.
Rentenversicherung
Träger der Rentenversicherung sind die Landesversicherungsanstalt für Arbeit (LVA) und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Die Rentenversicherung wird durch Beiträge finanziert, die jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt werden. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit (2006) 19,5%. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 5.250 Euro (alte Bundesländer) bzw. 4.400 Euor (neue Bundesländer).
Arbeitslosenversicherung
Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie finanziert sich durch die Beiträge, die jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden. Der Beitragssatz zur Arbeitlosenversicherung beträgt derzeit (2006) 6,5 % vom Bruttoeinkommen. Die Höhe des Beitrages wird durch die Beitragsbemessungsgrenze (in 2006: 5.250 EUR mtl.) begrenzt.
Pflegeversicherung
Die Träger der Pflegeversicherung sind, wie bei der Krankenversicherung, die Krankenkassen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7% des Bruttoeinkommens. Beim Eintreten eines Pflegefalls unterscheidet die Pflegeversicherung 3 Stufen: Erheblich pflegebedürftig, schwer pflegebedürftig und schwerst pflegebedürftig.