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Ärztliches Abrechnungswesen. Einführung und Überblick zum Thema 'Ärztliches Abrechnungswesen' |
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Ärztliches AbrechnungswesenEin Arzt rechnet nach zwei verschiedenen Systemen mit den einzelnen Krankenkassen ab, der Gebührenordnung der Ärzte (GoÄ) und dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) Gebührenordnung der Ärzte: Die GoÄ ist nur bei Privatpatienten anzuwenden. Sie ist immer dann anzuwenden, wenn keine anderen Regelungen durch ein Bundesgesetz bestimmt werden.. Der Arzt muss Vergütungen für alle Leistungen berechnen, die er oder eine Arzthelferin erbracht haben. Eine GoÄ-Rechnung muss die Behandlungsdaten, die abzurechnenden Ziffern mit Leistungsbeschreibung und den zu zahlenden Betrag nach Datum beinhalten. Einheitlicher Bewerzungsmaßstab: Der EBM tritt bei Kassenpatienten in Kraft. Werden bei einem Kassenpatienten private Leistungen abgerechnet, so werden diese als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet. Zeitpunkt der KassenabrechnungDie Kassenabrechnung erfolgt am Ende eine Quartals. Die Unterlagen der Abrechnung werden dann an die zuständige Kassenvereinigung weitergeleitet. Eine Quartalsabrechnung enthält
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