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Die 5 Säulen der Sozialversicherung. Einführung und Überblick zum Thema 'Die 5 Säulen der Sozialversicherung' |
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Die 5 Säulen der SozialversicherungDie bundesdeutsche Sozialversicherung ruht auf den 5 Säulen Krankenversicherung. Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Die Sozialversicherungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer und Auszubildende, Studenten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen und für Rentner. Krankenversicherung.Träger der Krankenversicherung sind die die einzelnen Krankenkassen. Diese finanzieren sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Diese Beiträge werden bei Arbeitern und Angestellten zur je Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt Bei Rentnern übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil. Der Beitragssatz der einzelnen Krankenkassen ist unterschiedlich. Alle sozialversicherungspflichtigen Personen sind bis zu einem Bruttoeinkommen von 3.937,50 Euro (2006) im Monat in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Ab einem Einkommen von mehr als 3.937,50 Euro (2006) monatlich können sozialversicherungspflichtige Personen zu einer privaten Krankenkasse wechseln oder sich weiterhin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. UnfallversicherungDie Unfallversicherung wird von der Berufsgenossenschaft getragen. Diese finanziert sich aus den Beiträgen der Arbeitgeber, deren Höhe sich nach dem Gefahrensatz richtet, in den der Betrieb eingestuft ist. RentenversicherungTräger der Rentenversicherung sind die Landesversicherungsanstalt für Arbeit (LVA) und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Die Rentenversicherung wird durch Beiträge finanziert, die jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt werden. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit (2006) 19,5%. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 5.250 Euro (alte Bundesländer) bzw. 4.400 Euor (neue Bundesländer).
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