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Bio-Lebensmittel und Bio-Siegel
Bio ist in! Noch nie war die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln
und Bio-Produkten so groß wie heute. Immer mehr Menschen kaufen
Lebensmittel aus biologischem und ökologischem Anbau und Bio-Lebensmittel
haben längst den Sprung aus den Ökoläden und Reformhäusern
in die Supermärkte geschafft. Jede Supermarktkette hat mittlerweile
ein mehr oder weniger großes Angebot an Bio-Lebensmitteln
und Bio-Produkten und sogar die Lebensmittel-Discounter wie ALDI,
LIDL und PLUS führen mittlerweile ein Sortiment an Bio-Lebensmitteln.
Leider ist die Vielzahl der Produkte, die angeblich
biologisch bzw. ökologisch angebaut und verarbeitet sind derart
groß, dass man leicht den Überblick verliert. Auch die
Begriffsbezeichnungen wie "Naturkost", "Vollwertkost",
"naturnah", "unbehandelt", "ungespritzt",
"alternativ" "kontrolliert umweltschonender Anbau",
"kontrollierter Vertragsanbau" oder "integrierten
Anbau" dienen nicht zur Schaffung von Klarheit. Viele dieser
Bezeichnungen sind nur aus werbetechnischen Gesichtspunkten ausgewählt.
Wer wirklich sicher sein will, dass er Bio-Lebensmittel aus kontrollierten
Anbau einkauft, der sollte sich den einfachen Leitsatz merken: Nur
wo 'Bio' oder 'Öko' drauf steht, ist auch 'Bio' oder 'Öko'
drin", denn "Bio" und "Öko" sind geschützt.
(s. Was
bedeutet Bio?). Um diese Bio-Lebensmittel auch optisch zu kennzeichnen,
wurde das Bio-Siegel im September 2001 eingeführt.
Das Bio-Siegel
Das sechseckige Bio-Siegel zeigt auf einen Blick,
dass die Bio-Lebensmittel den strengen Kriterien des Öko-Kennzeichengesetzes
und der Öko-Kennzeichenverordnung
gerecht werden. Sowohl das Öko-Kennzeichengesetz als auch die
Öko-Kennzeichenverordnung wiederum richten sich nach den aktuellen
Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung.
Zur Verleihung des Bio-Siegels müssen u.a. folgende
Kriterien erfüllt sein (Quelle: Bio-Siegel.de,
Kriterien):
- Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln
- Verbot gentechnisch veränderter Organismen
- Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
- Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger
- Abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen
- Flächengebundene, artgerechte Tierhaltung
- Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln
ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern
Darüber hinaus wird das Bio-Siegel nur an Bio-Lebensmittel
vergeben, deren Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens
95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen.
Die Einhaltung dieser Kriterien wird mit einem mehrstufigen Kontrollsystem
überprüft. Dabei werden sämtliche Stationen und Verarbeitungsstufen
des Lebensmittels geprüft. Somit wird ausgeschlossen, dass
bei einer Verarbeitungsstufe Bio-Lebensmittel und Grundstoffe mit
konventionellen Lebensmittel vermischt werden.
Die Kriterien der Bio-Verordnung gelten in der ganzen EU. Somit
ist gewährleistet, dass Bio-Lebensmittel aus allen EU-Ländern
die selben Kriterien erfüllen. Verstöße gegen die
EU-Verordnung bzw. die Kennzeichnungsvorschriften werden streng
geahndet. In Deutschland ist das Bio-Siegel derzeit das einzige
Bio- bzw. Öko-Zeichen, das unter strafrechtlichem Schutz steht.
Schwere Verstöße können mit Freiheitsstrafen von
bis zu einem Jahr bestraft werden.
Neben dem Bio-Siegel sind auf einigen Bio-Lebensmittel
auch noch die Qualitätssiegel der ökologischen Anbauverbände
Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Ecovin, Gäa, Naturland
oder Ökosiegel zu finden. Diese Verbände haben zum Teil
noch strengere Kriterien als das Bio-Siegel und garantieren ebenfalls
Qualität der Bio-Lebensmittel.
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