BAT-Tabelle

Bundesangestelltentarif-Tabelle (BAT)

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BAT-Tabelle

In der BAT-Tabelle (BAT: Bundesangestelltentarif) werden die Einkommen der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, also in Bund, Ländern und Gemeinden geregelt. Wichtigste Berechnungsgrundlage im BAT ist die Vergütungsgruppe und der Ortszuschlag. Daneben sieht die BAT-Tabelle noch Zuschüsse für Kinder vor.

Die BAT-Tabelle gibt es in zwei Ausführung: die BAT-Tabelle West für die sogenannten alten Bundesländer und die BAT-Tabelle Ost für die sogenannten neuen Bundesländer. Die Gehälter der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst sind nach BAT-O (Bundesangestelltentarif Ost) niedriger als die ihrer Kollegen in den westdeutschen Bundesländern (BAT-W). Dies wird mit den abweichenden wirtschaftlichen Verhältnisse in West- und Ostdeutschland begründet.

Seit Oktober 2005 gibt es keine BAT-Tabelle West und Ost mehr. Der Bundesangestelltentarif BAT wurde durch den TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) ersetzt. Darin wird nicht mehr zwischen West und Ost unterschieden und unterschiedliche Tabellen ausgegeben. Allerdings verdienen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nach dem sogenannten "Anpassungssatz" weniger. Dieser Anpassungssatz beträgt derzeit 92,5% (Stand Herbst 2005). Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländer verdienen also nur 92,5% des Gehaltes ihrer westdeutschen Kollegen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Vergütungstabelle TVöD wurden alle Zuschläge wie bspw. Orts- oder Sozialzuschläge abgeschafft. Eine Ausnahme bilden lediglich kinderbezogene Zuschläge für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2005 geboren wurden.

 


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